
Welche Einschränkungen sind mit der Bewirtschaftung einer Parzelle in einem Naturschutzgebiet verbunden?
Diese Auflagen können von Parzelle zu Parzelle unterschiedlich sein, je nach den Ökosystemen und Arten, die wir dort schützen wollen. Aber im Allgemeinen übernehmen wir in den Vereinbarungen, die wir mit den Landwirten unterzeichnen, die von der Wallonischen Region und Natagriwaldefinierten Auflagen für die Pflege von Wiesen mit hohem biologischem Wert.
Dazu gehört, dass der Boden weder verbessert noch gepflügt werden darf und dass die Fläche erst dann gemäht oder beweidet werden darf, wenn die Mehrheit der vorhandenen Blumen Samen produzieren und ihren Fortbestand für das nächste Jahr garantieren konnte (in der Regel Anfang Juli).